Wassergebühr laufend

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt1,20 € pro Kubikmeter (Wasserverbrauch)

Laufende Gebühr:
(1) Die laufende Gebühr bemisst sich nach dem mittels Wasserzähler gemessenen Wasserverbrauch und beträgt 1,20 Euro pro Kubikmeter.

(2) Der Gebührenanspruch entsteht mit der Benützung der gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage.

(3) Von der laufenden Gebühr ausgenommen sind:
a) Landwirtschaftliche Betriebe in denen ein Wasserzähler installiert ist.
b) In landwirtschaftlichen Betrieben in denen kein Wasserzähler eingebaut ist, werden bei der Berechnung der laufenden Gebühr, pro Großvieheinheit und Jahr 16 m³ von der Abs. 1 festgestellten Bemessungsgrundlage abgezogen.

(4) Verlieren landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude und entsprechend genutzte Gebäudeteile diesen Verwendungszweck, so ist die laufende Gebühr laut Abs. 1 zu entrichten.

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ehenbichl vom 12.12.2024 über die Erhebung von Wasserbenützungsgebühren (307 KB) - .PDF