Kanalgebühr laufend

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,70 € pro Kubikmeter (Wasserverbrauch)

Laufende Gebühr:
(1) Die laufende Gebühr bemisst sich nach dem mittels Wasserzähler gemessenen Wasserverbrauch und beträgt 2,70 Euro pro Kubikmeter.

(2) Der Gebührenanspruch entsteht mit der Benützung der gemeindeeigenen Kanalisationsanlage.

(3) Von der laufenden Gebühr ausgenommen sind:
a) Landwirtschaftliche Betriebe bzw. landwirtschaftlich genutzte Gebäudeteile.
b) In landwirtschaftlichen Betrieben in denen kein Wasserzähler eingebaut ist, werden bei der Berechnung der laufenden Gebühr, pro Großvieheinheit und Jahr 16 m³ von der Abs. 1 festgestellten Bemessungsgrundlage abgezogen.
c) Die Bewässerung von Gärten und ähnlichen Anlagen, sofern ein eigener Subzähler vom Eigentümer installiert wurde.

(4) Verlieren landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude und entsprechend genutzte Gebäudeteile diesen Verwendungszweck, so ist die laufende Gebühr laut Abs. 1 zu entrichten.

(5) Die laufende Gebühr ist einmal jährlich nach Bekanntgabe des Wasserzählerstandes vorzuschreiben.

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ehenbichl vom 18. Dezember 2025 über die Erhebung von Kanalbenützungsgebühren (175 KB) - .PDF