Kanalerweiterungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt0,83 € pro Kubikmeter (Baumasse)

Kanalerweiterungsgebühr:
(1) Als Bemessungsgrundlage für die Erweiterungsgebühr gilt § 2 Abs. 1 und 2 sinngemäß.

(2) Die Höhe der Erweiterungsgebühr beträgt einmalig 0,83 Euro pro Kubikmeter umbautem Raum.

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ehenbichl vom 18. Dezember 2025 über die Erhebung von Kanalbenützungsgebühren (175 KB) - .PDF