Hundesteuer

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt75,00 € jährlich

Steuersätze, Steuerbefreiung:
(1) Die Hundesteuer beträgt für jeden im Gemeindegebiet Ehenbichl gehaltenen Hund, der über drei Monate alt ist, pro Jahr 75,00 Euro.

(2) Für Wachhunde und für Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, beträgt die Hundesteuer pro Jahr 45,00 Euro.

(3) Für Diensthunde der Blaulichtorganisationen (Polizei, Rettung, Bergrettung), Assistenz- und Therapiehunde nach § 39a Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. Nr. 98/2024, ist keine Hundesteuer zu entrichten.

(4) Der Nachweis, dass ein Hund nicht unter den erhöhten Steuersatz nach § 2 Absatz 1 fällt bzw. dem verminderten Steuersatz nach § 2 Absatz 2 unterliegt, obliegt dem Hundehalter.

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ehenbichl vom 12.12.2024 über die Erhebung einer Hundesteuer (266 KB) - .PDF