Erschließungsbeitrag

Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragssatz:
Die Gemeinde Ehenbichl erhebt einen Erschließungsbeitrag und setzt den Erschließungsbeitragssatz einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet mit 3 v.H. des für die Gemeinde Ehenbichl von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 11. April 2023, LGBl. Nr. 35/2023, zuletzt geändert durch LGBl. 40/2023, festgelegten Erschließungskostenfaktors fest.


Bauplatzanteil: Fläche Bauplatz in m² X EUR 9,77
Baumassenanteil: Baumasse in m³ X EUR 4,56

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ehenbichl vom 14.12.2023 über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (105 KB) - .PDF