Erlassung eines Bebauungsplans gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2022 - Gst. Nr. .107, 1027 & 1026/1

Aushängezeitraum: 22.11.2024 - 07.12.2024

Erlassung eines Bebauungsplans gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2022 - Gst. Nr. .107, 1027 & 1026/1 (181 KB) - .PDF

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